Turnierordnung des Deutschen Blinden- und Sehbehinderten Schachbundes e.V. DBSB
beschlossen von der außerordentlichen Delegiertenversammlung am 8.12.1990, geändert durch Beschluss der außerordentlichen Delegiertenversammlung am 20.5.2012, zuletzt geändert durch Beschluss der ordentlichen Delegiertenversammlung am 28.8.2013, zuletzt geändert durch Beschluss der außerordentlichen Delegiertenversammlung am 6.6.2016
1. Abschnitt
Allgemeine Bestimmungen
§1 Spielbedingungen
1. Die Spielregeln des Weltschachbundes FIDE mit den Zusatzregeln für das Turnierschach zwischen Sehenden und Blinden – Zweibrettspiel, siehe Anhang – sind Bestandteil dieser Turnierordnung. Sie sind grundsätzlich dann anzuwenden, wenn diese Turnierordnung nichts anderes vorsieht.
2. Bei allen Turnieren des DBSB hat jeder sehbehinderte Teilnehmer mit einem Blindenschachbrett zu spielen.
3. Bei allen Turnieren des DBSB müssen die Partien am Schachbrett entschieden werden.
4. Bei allen Turnieren des DBSB gilt ein allgemeines Rauchverbot.
5. Der Betrieb von Mobiltelefonen ist im Turnierbereich nicht gestattet. Der Verstoß gegen diese Regelung wird mit einer Buße von 10,00 Euro zu Gunsten der DBSB-Kasse geahndet.
6. Karenzzeit:
Wer nicht spätestens 15 Minuten nach dem offiziell angesetzten Spielbeginn im
Turnierraum ist, hat seine Partie verloren.
7. Notationspflicht:
Bei allen Turnieren des DBSB – außer Schnellschach – gilt eine
Notationspflicht. Diese Pflicht endet für jeden Spieler, der vor der letzten
Zeitkontrolle erstmals weniger als 5 Minuten Restbedenkzeit zur Verfügung hat.
Die Mitschriften sind dem Turnierleiter spätestens 2 Wochen nach Beendigung des Turniers in elektronischer Form, auch Textdokumente, zu übermitteln. Falls dies mangels technischer Voraussetzungen nicht möglich ist, wird der Turnierleiter mit dem betreffenden Spieler eine andere Möglichkeit der Übermittlung finden.
§2 Bedenkzeit:
Die Bedenkzeit wird durch die Turnier-Ausschreibung geregelt. Ermöglicht die
Teilnahme am jeweiligen Turnier des DBSB eine oder mehrere Qualifikationen für
weitere Turniere, z.B. Deutsche Meisterschaft des Deutschen Schachbundes, soll
sich die Bedenkzeit an den vorjährigen Ausschreibungen der Turniere richten,
für die die Qualifikation erfolgen kann.
§3 Wertung bei Punktgleichheit:
1. Bei Punktgleichheit wird in einem Rundenturnier nach dem System
Sonneborn-Berger, einfache Wertung, gewertet. Lässt sich danach kein
Unterschied ermitteln, entscheidet die Mehrzahl der gewonnenen Partien. Danach
wird die verfeinerte Wertung des Systems Sonneborn-Berger angewendet. Besteht
auch danach Gleichheit, entscheidet die höhere Summe der gegnerischen
DWZ-Zahlen.
2. In einem Turnier nach Schweizer System ist die Buchholz-Wertung, einfache bzw. verfeinerte Wertung, anzuwenden. Besteht auch nach Anwendung dieses Wertungssystems Punktgleichheit, entscheidet die Mehrzahl der gewonnenen Partien. Lässt sich auch dann kein Unterschied ermitteln, entscheidet die höhere Summe der gegnerischen DWZ-Zahlen.
§4 Turnierleiter/Schiedsrichter:
1. Die Organisation eines Turniers des DBSB obliegt dem für das Turnier
verantwortlichen Turnierleiter.
2. Für alle Turniere des DBSB ist vom Ausrichter ein Schiedsrichter zu benennen.
§5 Turnier-Ausschuss:
1. Vor jedem Turnier wird aus dem Kreis der Teilnehmer ein Turnier-Ausschuss
gewählt. Er besteht aus drei Personen und zwei Stellvertretern.
Der Turnier-Ausschuss hat folgende Aufgaben:
a) Die für das anstehende Turnier verbindliche Auslegung der Regeln.
b) Die endgültige Entscheidung über Streitfälle.
2. Im Fall a) sind Mitglieder und Stellvertreter beteiligt, im Fall b) wird ein
Stellvertreter nur tätig, wenn ein Mitglied des Ausschusses am Streitfall
beteiligt ist.
§6 Regelkommission:
Zur Klärung grundsätzlicher Fragen der Regelauslegung wird von der Delegiertenversammlung
eine Kommission für einen Zeitraum von vier Jahren eingesetzt. Sie besteht aus
drei fachkundigen Personen.
§7 Proteste:
Proteste haben keine aufschiebende Wirkung. Nach Beendigung des Turniers kann
kein Protest mehr eingelegt werden.
2. Abschnitt:
Spielberechtigung und Spielbetrieb:
§8 Turniere des DBSB:
Der DBSB veranstaltet regelmäßig folgende Turniere:
a) Deutsche Meisterschaft
b) Bezirksmeisterschaften
c) Jugendmeisterschaft
d) Damenmeisterschaft
e) Seniorenmeisterschaft
f) Schnellschachmeisterschaft
g) Mannschaftsmeisterschaft
h) Fernschachmeisterschaft
i) Telefonturniere.
§9 Spielbezirke
Das Bundesgebiet gliedert sich in folgende Spielbezirke:
1. Nord-Ost:
Berlin, Brandenburg, Bremen, Hamburg, Mecklenburg-Vorpommern, Niedersachsen,
Sachsen-Anhalt, Schleswig-Holstein
2. West:
Nordrhein-Westfalen
3. Süd-West:
Baden-Württemberg, Hessen, Rheinland-Pfalz, Saarland
4. Süd:
Bayern, Sachsen, Thüringen.
§10 Spielberechtigung
1. Für alle Turniere des DBSB sind alle ordentlichen und integrativen
Mitglieder spielberechtigt, sofern diese Turnierordnung nichts anderes
bestimmt.
2. Richtet sich ein Turnier nur an einen eingeschränkten Personenkreis, wie
z.B. Senioren, Jugendliche oder Damen, oder soll die Turnierteilnahme auch
Personen offen stehen, die gemäß dieser Turnierordnung nicht spielberechtigt
sind, so ist dies in der jeweiligen Turnierausschreibung bekannt zu geben.
3. Qualifikationen und vom DBSB geförderte Turniere, z.B. IBCA-Meisterschaften,
können nur von ordentlichen Mitgliedern wahrgenommen werden.
§11 Deutsche Meisterschaft
1. Die Deutsche Meisterschaft wird jährlich ausgetragen.
2. Teilnahmeberechtigt sind alle ordentlichen und integrativen Mitglieder des DBSB sowie ausländische Teilnehmer, die in den jeweiligen Blinden- und Sehbehinderten-Schachverbänden ihres Landes Mitglied sind bzw. deren Sehfähigkeit den Bestimmungen der WHO entspricht.
3. Die deutsche Meisterschaft wird
in 7 Runden nach Schweizer System ausgetragen. Bei einer Teilnehmerzahl von 10
oder weniger wird ein Rundenturnier gespielt, wobei bei 9 und 10 Teilnehmern 2
sogenannte Doppelrunden stattfinden.
4. Der bestplatzierte Teilnehmer des DBSB erhält den Titel „Deutscher Meister
JJJJ“.
§12 Bezirksmeisterschaften
Die Bezirksmeisterschaften werden in den Jahren mit gerader Endziffer von den
Bezirken eigenverantwortlich durchgeführt.
§13 Jugendmeisterschaft
1. Die Jugendmeisterschaft des DBSB soll in den Jahren mit gerader Endziffer
ausgetragen werden.
2. Teilnahmeberechtigt sind alle ordentlichen und integrativen Mitglieder des
DBSB, die zu Beginn des jeweiligen Kalenderjahres das 20. Lebensjahr noch nicht
vollendet haben.
3. Der Austragungsmodus wird in der jeweiligen Ausschreibung bekannt gegeben.
Bei weniger als 6 Anmeldungen entscheidet der Vorstand über die Durchführung.
4. Der bestplatzierte Teilnehmer des DBSB erhält den Titel „Deutscher Meister
Jugend JJJJ“.
§14 Damenmeisterschaft
1. Die Damenmeisterschaft des DBSB soll in den Jahren mit gerader Endziffer
ausgetragen werden.
2. Teilnahmeberechtigt sind alle weiblichen ordentlichen und integrativen
Mitglieder des DBSB.
3. Der Austragungsmodus wird in der jeweiligen Ausschreibung bekannt gegeben.
Bei weniger als 6 Anmeldungen entscheidet der Vorstand über die Durchführung.
4. Die bestplatzierte Teilnehmerin des DBSB erhält den Titel „Deutsche
Meisterin Damen JJJJ“.
§15 Seniorenmeisterschaft
1. Die Seniorenmeisterschaft wird jährlich ausgetragen.
2. Teilnahmeberechtigt sind alle ordentlichen und integrativen Mitglieder des
DBSB, die im Austragungsjahr mindestens das 60. Lebensjahr vollenden.
3. Der Austragungsmodus wird in der Ausschreibung bekannt gegeben. Bei weniger
als 6 Anmeldungen entscheidet der Vorstand über die Durchführung.
4. Der bestplatzierte Teilnehmer des DBSB erhält den Titel „Deutscher Meister
Senioren JJJJ“.
§16 Schnellschachmeisterschaft
1. Die Schnellschachmeisterschaft des DBSB soll jährlich an einen
Ausrichter-Bewerber vergeben werden. In den Jahren mit ungerader Endziffer soll
die Schnellschach-Meisterschaft in Verbindung mit der Mannschafts-Meisterschaft
ausgetragen werden.
2. Die Bedenkzeit beträgt mindestens 15 Minuten pro Partie und Spieler.
3. Der bestplatzierte Teilnehmer des DBSB erhält den Titel „Deutscher Meister
Schnellschach JJJJ“.
§17 Mannschaftsmeisterschaft
1. Die Mannschaftsmeisterschaft des DBSB wird in 5 Runden in Jahren mit ungerader
Endziffer ausgetragen. Der Austragungsmodus wird in der Ausschreibung
festgelegt.
2. Eine Mannschaft besteht aus 4 Stamm- und bis zu 2 Ersatzspielern. Sie gilt
als angetreten, wenn mindestens 3 Spieler erschienen sind. Nehmen Stammspieler
an einer Runde nicht teil, so rücken die Ersatzspieler in der Reihenfolge der
Meldung auf.
3. Neben reinen Vereinsmannschaften können auch Spielgemeinschaften antreten.
Die endgültige Meldung der Mannschaften und Brettreihenfolge erfolgt bei der
Spielerbesprechung vor Turnierbeginn. Weiteres, z.B. Meldeschluss,
Hotelbuchung, regelt die Turnier-Ausschreibung.
4. Modus und Wertung legt die Spielerbesprechung vor dem Turnier fest.
5. Die siegreiche Mannschaft erhält den Titel „Deutscher Mannschaftsmeister
JJJJ“.
§18 Telefonturnier
Der DBSB veranstaltet Telefonturniere ohne Wertung als reines Freizeitturnier.
Diese werden vom Fernschachleiter organisiert. Die Teilnahme steht allen
blinden oder sehbehinderten Schachfreunden offen. Ziel ist es, Werbung für den
DBSB zu machen und einfache Möglichkeiten zu bieten, Schach zu spielen und sich
mit anderen auszutauschen.
§19 Deutsche Fernschachmeisterschaft:
siehe hierzu die Fernschach-Turnierordnung.
April 2021
Gert Schulz, Frank Schellmann, Marcus Hausmann