Kaderordnung

des

Deutschen Blinden- und Sehbehinderten-Schachbund e.V. (DBSB)

 

 

Die hier aufgeführten Modalitäten sollen Richtschnur und hilfreiche Anleitung für eine nachvollziehbare Handlungsweise sein.

 

§1 Präambel

 

 Der DBSB stellt gemäß dem Leistungssportkonzept des Deutschen Schachbundes und der Deutschen Schachjugend einen A- und B-Kader. Beide Kader werden vom Bundestrainer des DBSB betreut. Zusätzlich wird ein Frauen-Kader gestellt.

 

 Die Kaderspieler/Kaderspielerinnen werden sowohl bei nationalen als auch bei internationalen Einzel- und Mannschaftswettbewerben den DBSB repräsentieren.

In die Kader dürfen nur solche Spieler/Spielerinnen aufgenommen werden, die den aktuellen Kriterien des internationalen Dachverbandes für stark sehbehinderte und blinde Menschen entsprechen.

 

§2 Zusammensetzung der Kader

 

Sowohl A- als auch B-Kader bestehen aus 6 – 8 Spieler/Spielerinnen. Der Frauenkader umfasst 4 - 6 Spielerinnen.

 

§3 Nominierungsvoraussetzungen an einen Kaderspieler/Kaderspielerin

 

Nachfolgende Kriterien werden zu Grunde gelegt:

 

-          erfolgreiche regelmäßige Teilnahme an den Turnieren des DBSB

-          Performance (DWZ/ELO)

-          Auftreten/Verhalten bei den Turnieren des internationalen Dachverbandes für stark sehbehinderte und blinde Menschen

-          Erfüllung von Trainingsvorgaben des Bundestrainers

-          individuelle Teilnahme an Turnieren.

 

§ 4 Kadernominierung und Dauer

 

Der Bundestrainer benennt nach Rücksprache mit dem Vorstand des DBSB am Ende eines Jahres mit ungerader Jahreszahl alle Kader des DBSB für die Dauer von zwei Jahren. Er ist berechtigt, während dieser Zeit weitere Nominierungen bzw. einen anteiligen Austausch des nominierten Kaders vorzunehmen, wenn er dies für nötig erachtet. Sollte der Bundestrainer aus wichtigem Grund eine Überschreitung der maximalen Teilnehmerzahl des

A-, B- und/oder Frauen-Kaders befürworten, ist hierfür die Genehmigung des Vorstandes notwendig.

 

§ 5 Rechte und Pflichten der Kaderspieler und Sanktionen

 

Die Kaderspieler/Kaderspielerinnen erhalten Trainingsmöglichkeiten und vertreten die Bundesrepublik Deutschland bei internationalen Turnieren im Namen des DBSB.

 

Des Weiteren haben die Spieler folgendes zu beachten:

 

-          ein mannschaftsdienliches Verhalten wird vorausgesetzt

-          einwandfreies Auftreten und Verhalten des Spielers/der Spielerin in der Öffentlichkeit (z.B. angemessene Kleidung, Anti-Cheating, kein übermäßiger Alkoholkonsum),

-           regelmäßige Teilnahme an den Lehrgängen des DBSB

-          Die Kaderspieler/Kaderspielerinnen wirken aktiv an der Erstellung von Berichten und Kommentierungen ihrer Partien für die Öffentlichkeitsarbeit (Schachexpress, Schachzeitungen) mit.

-          Erfüllung von Trainingsvorgaben des Bundestrainers

-          Partienotationen von Kadermaßnahmen sind dem Bundestrainer sowie dem

Datenbeauftragten des DBSB in vereinbarter Form und zeitnah nach Beendigung

der Maßnahme zu übermitteln.

-          Das Zwei-Brett-Spiel ist einzuhalten.

-          Entstandene Aufwendungen im Rahmen der geförderten Maßnahmen werden entsprechend der aktuellen Reisekostenordnung des DBSB vergütet.

 

Bei Verstößen gegen die aufgeführten Pflichten und Verhaltensweisen kann dies nach Anhörung durch die Spielerkommission (Bundestrainer, Spielleiter, 1. und 2.Vorsitzender) je nach Schwere des Verstoßes/der Verstöße zu Sanktionen oder dem Ausschluss aus den Kader führen.

 

§ 6 Berufung der Kaderspieler/Kaderspielerinnen zu nationalen bzw. internationalen Maßnahmen

 

(1)  Der Bundestrainer beruft bei nationalen und internationalen Einzel- und Mannschaftsturnieren die jeweiligen Teilnehmer aus den Reihen der Kader gemäß der Vorgaben des internationalen Dachverbandes.

 

(2)  Abweichend von §6 (1) erfolgt bei den nachfolgenden Maßnahmen die Berufung

aufgrund der erspielten Qualifikation bei den Deutschen Einzelmeisterschaften des DBSB.

 

Sollte der vorqualifizierte Spieler an der Maßnahme nicht teilnehmen können, erfolgt die Berufung nach §6 (1).

 

Hiervon betroffen sind:

 

-          die Berufung zur Teilnahme an der Deutschen Einzelmeisterschaft des Deutschen Schachbundes und

 

-          die Berufung zur Teilnahme an der Einzelpokalmeisterschaft des Deutschen

      Schachbundes.

 

§7 Trainingsmaßnahmen

 

Neben Trainingslehrgängen werden Trainingsturniere angeboten. Die Berufung zu allen Maßnahmen obliegt dem Bundestrainer. Die Planung und Vorbereitung erfolgt in Zusammenarbeit des Bundestrainers mit dem Vorstand des DBSB.

 

Durch diese Kaderordnung entfallen alle bisherigen Regelungen zu diesem Komplex und werden somit ersetzt.

 

Mühlheim, den 19. Juli  2021