9.1 Antrag auf Satzungsänderung § 10 Abs. 1:

 

Der Vorstand wollte die Rechte der Ehrenmitglieder stärken.

Es wurde aber dabei nicht bedacht, das es durch das altersbedingte Fernbleiben von Ehrenmitgliedern dazu führen kann, das eine Delegiertenversammlung nicht Ihre Beschlussfähigkeit erreicht. Daher wollen wir den Abs. 1 in seiner Fassung vor dem 09.11.2019 wieder einführen:

 

Alte Fassung:

(1) Die Delegiertenversammlung besteht aus den Delegierten, Ehrenmitgliedern und den Vorstandsmitgliedern.

Neufassung:

(1) Die Delegiertenversammlung besteht aus den Delegierten und den Vorstandsmitgliedern

 

9.2Anntrag auf Satzungsänderung § 10 Abs. 5:

Aufgrund der bei der letzten Delegiertenversammlung vorgelegten Satzungsänderung und der vom Vereinsregister vorgenommenen Interpretation des Abs. 5 in Verbindung mit Abs. 4 zu §10 zur Delegiertenversammlung, empfahl uns das Vereinsregister zur Vermeidung weiterer Auslegungen den Abs 5 wie folgt zu ändern:

 

Aktuelle Fassung:

(5) Anträge zur Satzungsänderung sind mit der Einberufung bekanntzugeben und können nur mit einer Dreiviertelmehrheit der anwesenden Delegiertenstimmen beschlossen werden.

 

 

Neufassung:

 

(5) Anträge zur Satzungsänderung sind mit der Einberufung bekanntzugeben und können nur mit einer Dreiviertelmehrheit der anwesenden Delegiertenstimmen beschlossen werden .Stimmenthaltungen werden nicht mitgezählt.